Ticketordnung

Der Vorstand von Arsenal Germany erlässt gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung folgende Ticketordnung:

§ 1
Berechtigte Mitglieder

(1) Zur Bestellung von Tickets des Arsenal FC sind Mitglieder in der laufenden Saison berechtigt, die ihren Mitgliedsbeitrag gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung entrichtet haben Es können nur Tickets für Spiele bestellt werden, für die der Arsenal FC eine Bestellmöglichkeit eröffnet. Für die Bestellung und Verteilung von Tickets außerhalb der vom Arsenal FC eröffneten Bestellmöglichkeit (z. B. Ticket Exchange mit Unterstützung von Arsenal Germany) gelten die dazu mitgeteilten Regelungen sowie die §§ 2 und 3 entsprechend.

§ 2
Bestellungen

(1) Die Bestellung von Tickets wird erst gültig, wenn grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung oder innerhalb einer vom Kassenwart bestimmten Frist eine Anzahlung für jedes bestellte Ticket in Höhe des vollen Ticketpreises (umgerechnet in Euro) auf das Girokonto oder das Paypalkonto von Arsenal Germany überwiesen worden ist. Der Kassenwart kann für bestimmte Spiele oder in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Gebühren im Zahlungsverkehr für alle Bezahldienste sind vom Besteller im Rahmen der Ticketabrechnung zu tragen. Der Eurobetrag wird vom Kassenwart unter Berücksichtigung der Spielkategorie (A, B oder C) auf der Grundlage des Preises in Britischen Pfund festgelegt. Der Eurobetrag kann während der Saison auf Grund von Währungsschwankungen geändert werden. Bei Auswärtsspielen in den europäischen Pokalwettbewerben sind 50 Euro pro Ticket anzuzahlen.  Anfallende Portokosten sind vom Besteller zu tragen. Überzahlungen oder Nachzahlungen werden nach dem Spiel verrechnet.

(2) Bestellungen müssen über das Mitgliedertool von Arsenal Germany (mitglieder.arsenalfc.de) erfolgen. Zahlungsrückstände aus früheren Bestellungen müssen ausgeglichen werden, bevor eine neue Bestellung vorgenommen werden kann. Bestellungen sind verbindlich. Im Falle der Stornierung einer Bestellung, die zu einer Ticketzuteilung geführt hat, erfolgt eine Rückzahlung der Anzahlung nur dann, wenn das Ticket anderweitig an ein Vereinsmitglied vergeben werden kann oder eine kostenlose Stornierung des Tickets möglich ist. Die Rückzahlung erfolgt erst nach dem Spiel.

(3) Der Weiterverkauf von Tickets ist in jeder Form unzulässig und kann Konsequenzen sowie den Ausschluss als Mitglied zur Folge haben.

(4) Die Bestellung von Tickets für mehrere Mitglieder ist zulässig, sofern der Besteller auch die Bezahlung als Gesamtschuldner erledigt.

(5) Der Vorstand oder von ihm ermächtigte Personen behalten sich vor, bestellte und bezahlte Tickets nicht an den Besteller auszuhändigen, wenn sich dieser als Anhänger der gegnerischen Mannschaft herausstellt oder in anderer Weise vereinsschädigend verhält. Dies gilt auch vor dem Stadion. Die Rückzahlung der Ticketanzahlung erfolgt nur, wenn das Ticket an andere Vereinsmitglieder abgegeben werden kann. Darüber hinaus gehende Kosten, etwa für Anfahrt und Unterkunft, werden in keinem Fall erstattet.

(6) Arsenal Germany übernimmt keine Gewähr, dass für jeden berechtigten Besteller ein Ticket beschafft werden kann.

§ 3
Ticketverteilung

(1) Mitglieder, die Tickets bestellen, erklären mit der Bestellung ausdrücklich, dass sie die gegnerische Mannschaft nicht unterstützen.

(2) Soweit die Anzahl der von Arsenal FC zur Verfügung gestellten Tickets für ein bestimmtes Spiel geringer ist als die Zahl der Bestellungen werden die Tickets vom Vorstand nach folgender Reihenfolge an die Mitglieder zugeteilt:

1. Mitglieder, die ehrenamtliche Funktionen nach der Satzung von Arsenal Germany wahrnehmen, erhalten vorrangig Tickets; dies gilt nach einer Entscheidung des Vorstands auch für Mitglieder, die sich in besonderer Weise für Belange von Arsenal Germany eingesetzt haben.

2. Maximal 10 vom Hundert der verbleibenden Tickets werden an Neumitglieder nach dem Datum des Bestelleingangs vergeben. Neumitglieder sind solche, die bis zum 31. Juli der laufenden Saison Mitglied geworden oder bereits in der Vorsaison zahlendes Mitglied gewesen sind. Neumitgliedern kann ein Ticket nur dann zugeordnet werden, wenn dadurch die Grenze von 10 vom Hundert nicht überschritten wird;

3. die verbleibenden Tickets werden nach der Dauer der Mitgliedschaft vergeben. Dabei werden nur Zeiträume berücksichtigt, in denen der Mitgliedsbeitrag entrichtet worden ist. Bei gleicher Mitgliedschaftsdauer ist der frühere Eingang der Bestellung ausschlaggebend.

(3) In Ausnahmefällen, z. B. wenn Tickets vom Arsenal FC kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, kann der Vorstand oder ein beauftragtes Mitglied des Vorstandes über die Ticketzuteilung freihändig entscheiden.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Ticketordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Website von Arsenal Germany in Kraft.

Diese Ticketordnung (Neufassung) ist vom Vorstand im Umlaufverfahren beschlossen worden.

Für den Vorstand von Arsenal Germany:

Carsten Bielfeldt, 20. Juni 2024

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